Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“ Teil 24

Artikel von Bernard Schmid vom 11. Mai 2016 auf www.labournet.de

Regierung bringt Verfassungsartikel zur Parlamentsknebelung zur Anwendung / „Vertrauens“votum erfolgt am heutigen Mittwoch, und kommt es durch, gilt der Gesetzentwurf zum Arbeitsrecht ohne Abstimmung als verabschiedet / Eisenbahner-Demonstration am gestrigen Dienstag (10. Mai): wenig „Konvergenz“ / Protestkundgebungen am Dienstag Abend in Paris und ganz Frankreich / Neue Demonstrationen am morgigen Donnerstag, den 12. Mai, und Aufrufe für „Aktionstage“ am 17. & 19. Mai 16

Die Katze ist nun aus dem Sack. Wie eine Sondersitzung des französischen Kabinetts, die am gestrigen Dienstag Nachmittag um 14.30 Uhr zusammentrat, innerhalb von wenigen Minuten beschloss, wird die französische Regierung auf den Verfassungsartikel 49-3 zurückgreifen. Dies hatte sich in den Tagen seit dem vorigen Freitag, den 06. Mai anzudeuten begonnen. (Vgl. Teil 21 und besonders 23 unserer Serie)

Dieser Verfassungsartikel erlaubt es, einen Gesetzentwurf ohne Aussprache und Abstimmung zur Sache durch das Parlament zu boxen. Wird er eingesetzt, dann verknüpft die Regierung die Vertrauensfrage mit der Annahme des Textes, dessen Inhalt dann nicht zur Disposition steht. Entweder nimmt die betreffende Parlamentskammer (Nationalversammlung oder Senat, im vorliegenden Falle geht es um die Nationalversammlung) dieses Verfahren hin und schluckt also den Text in der vorliegenden Fassung mitsamt allen Einzelbestimmungen. Oder aber es muss ein Misstrauensvotum gestellt werden. Ein solches Misstrauensvotum hat die parlamentarische Rechtsopposition aus den beiden Parteien LR (Les Républicains, vormals UMP) und UDI am gestrigen Dienstag Nachmittag bereits eingebracht, nachdem die Regierung unter Manuel Valls die Anwendung des Artikels 49-3 verkündete.

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