Für ein Mindesteinkommen für Erwerbslose!

Ob im Rahmen von Kurzarbeit oder einer "normalen" Erwerbslosigkeit - alle Arbeiter*innen müssen das Recht auf ein garantiertes Minimaleinkommen haben, das den Lebenskosten angepasst ist und nicht beschnitten werden kann. Dies erreichen wir mit der Institutionalisierung und Generalisierung der zeitlich begrenzten Covid-19-Regelung.

Am 18. Dezember 2020 hat das Parlament einen Zusatzartikel im Covid-19-Gesetz verankert (Art. 17a). Dieser Artikel führt, zeitlich begrenzt und gemäss dreier Szenarien, eine Mindestkurzarbeitsentschädigung ein:

  • Für Personen mit einem monatlichen Einkommen unter 3’470 Franken: Kurzarbeitsentschädigung von 100% des Einkommens (statt der üblichen 80%);
  • Für Personen mit einem Einkommen zwischen 3’470 und 4’340 Franken: Kurzarbeitesentschädigung von 3’470 Franken;
  • Ab einem Einkommen von 4'340 Franken: übliche Kurzarbeitsentschädigung in der Höhe von 80% des Einkommens.

 

Diese Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2021 (4 Monate!).

Wir begrüssen die Massnahme, denn sie anerkennt, dass die Arbeitslosenversicherung und ihre Entschädigungspolitik - 80% bzw. 70% des versicherten Lohns - das Einkommen der Arbeiter*innen und Arbeiter beschneidet und diese einem finanziellen Risiko aussetzt, vor allem dann, wenn ihre Einkommen tief sind. Die zeitlich begrenzte Covid-19-Regelung garantiert tiefen Einkommen eine hundertprozentige Kurzarbeitsentschädigung. Das ist eine gute Nachricht.

Zu kurz, zu wenig Betroffene

Die Regelung greift jedoch zu kurz. Sie ist zeitlich stark begrenzt und betrifft nur eine Kategorie von Erwerbslosen, nämlich diejenigen, deren Kurzarbeit auf der behördlich angeordneten, zeitlich begrenzten Schliessung des Betriebs beruht. Für Personen im «normalen» Arbeitslosenregime (ausserhalb des Kurzarbeitsregimes) gedenkt das Schweizer Parlament nicht, die Auswirkungen auf Menschen mit sehr tiefen Einkommen zu minimieren. Es kommt zu einem zweigleisigen System und zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Arbeitslosenversicherung.

Ein System, das Einkommen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung beschneidet, gefährdet ganz konkret die finanziellen Ressourcen der Personen mit sehr tiefen Löhnen: unterbezahlte oder schlecht bezahlte Arbeiter*innen, Teilzeitarbeitende, usw. Frauen sind in diesen Kategorien übervertreten. Dies muss sich ändern!

Minimaleinkommen nötig

Wir brauchen ein Minimaleinkommen für Erwerbslose. Dies erreichen wir mit der Institutionalisierung und Generalisierung der zeitlich begrenzten Covid-19-Regelung. Ob im Rahmen von Kurzarbeit oder einer «normalen» Erwerbslosigkeit - alle Arbeiter*innen müssen das Recht auf ein garantiertes Minimaleinkommen haben, das den Lebenskosten angepasst ist und nicht beschnitten werden kann. Wir schlagen eine Entschädigung von 100% für alle Personen vor, deren Einkommen höchstens Zweidrittel des Medianeinkommens beträgt (was rund 4'300 Franken im Monat entspricht).

Allianz gegen Sozialappartheid/Alliance contre segregation sociale

Zurück