Gericht verbietet Gewerkschaftsarbeit
Per einstweiliger Verfügung untersagt das Berliner Arbeitsgerichtder Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen ein Restaurant in Berlin Mitte.
Per einstweiliger Verfügung untersagt das Berliner Arbeitsgerichtder Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen ein Restaurant in Berlin Mitte.
Die Gewerkschaft hatte öffentlich von einem Gastronomiebetrieb die Zahlung ausstehender Löhne gefordert.
Die FAU Berlin konnte in einem Kleinbetrieb einen Kollektivvertrag und höhere Löhne erreichen.
Der Konflikt um ausstehende Lohnzahlungen für Bauarbeiter der "Mall of Berlin" geht weiter.